Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen 


Die gesetzlichen Krankenkassen fordern von Zahnärzten grundsätzlich eine rein zweckmäßige Behandlung, welche der Mindestversorgung entspricht.

Sehr häufig stellt diese aber nicht die sinnvollste Lösung für Ihr Anliegen dar und kann langfristig höhere Kosten für Sie bedeuten. Eine Schonung der Zahnsubstanz zählt leider nicht als ausschlaggebendes Kriterium für die
Zuzahlung der gesetzlichen Kassen.


Aus diesem Grund möchten wir Ihnen auch individuelle Vorschläge unterbreiten, welche aus unserer Sicht sinnvoller sind.  

Langfristig kann Ihnen eine Zahnzusatzversicherung den finanziellen Zugang zu der individuell sinnvollsten Lösung 
erleichtern. 
In Zusammenarbeit mit unserem Partnerinstitut können wir Ihnen bequeme Teilzahlungen anbieten.