Liebe Patienten, fragen Sie sich auch, warum wir unsere Leistungspositionen zunehmen steigern? Nun auch über den 3,5 fachen Faktor? - Um nicht an Ihrer Behandlungsqualität zu sparen.
Bitte lesen Sie hierzu den unteren Abschnitt der Zahnärztekammer.
Kostentransparenz für Privatpatienten
Kostensteigerungen unumgänglich
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, wussten Sie eigentlich, dass die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) seit 1988 einen unveränderten Punktwert aufweist?
Dem Punktwert kommt in der GOZ die Bedeutung zu, die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung (Preissteigerungen) abzubilden. Zuständig und verantwortlich für diese Anpassung ist allein der Gesetzgeber, der dieser Verpflichtung seit 35 Jahren leider nicht nachkommt. In den Gebührenordnungen anderer vergleichbarer freier Berufe, zuletzt bei den Tierärzten und den Rechtsanwälten, sind je doch Anpassungen erfolgt. Auch die Diäten der Bundestagsabgeordneten wurden und werden jährlich an die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung angepasst. In den Jahren 1991 - 2023 betrug die allgemeine Preissteigerung 88,5 %. Seit Corona steigen die Kosten in den Zahnarztpraxen für Löhne, Energiekosten und Materialien überproportional. Ein Beispiel: Wenn in unserer Zahnarztpraxis bei Ihnen ein "normaler" einwurzeliger Zahn entfernt worden ist, bekommen Sie dafür 9,05 € berechnet. Dieses Geld ist aber nicht gleich Einkommen zur freien Verfügung, sondern nur der Praxisumsatz. Davon müssen alle in der Praxis anfallenden Kosten bezahlt werden. Nach Abzug dieser Kosten verbleiben nach statistischen Mittelwerten rund 2,75 €, die selbst verständlich noch zu versteuern sind und von denen auch noch arzteigene Beiträge zur Krankenversicherung und Altersvorsorge getragen werden müssen.
In den vergangenen Jahren haben wir in unserer Praxis in Ihrem Interesse trotz dieser Kostenspirale darauf verzichtet, die gebührenrechtlichen Möglichkeiten der GOZ zu nutzen und unsere Honorare an zupassen. Stattdessen haben wir die Kostensteigerungen selbst getragen. Dies anfangs auch, weil vor 35 Jahren die privatzahnärztlichen Leistungen preislich noch generell oberhalb der Sozialversicherungssätze lagen. Inzwischen liegen rund 50 % dieser Leistungspreise unter denen der Sozialhilfe! Die aktuell in allen Lebensbereichen spürbaren hohen Kostensteigerungen zwingen auch unsere Zahnarztpraxis jetzt dazu, die gebührenrechtlichen Möglichkeiten zur Kostenabfederung anzuwenden. Sofern Sie sich Kosten unserer Liquidation durch eine private Krankenversicherung und/oder Ihre Beihilfestelle erstatten lassen wollen, können diese gebührenrechtlich zulässig angewandten Möglichkeiten dazu führen, dass Sie einen Anteil oder einen höheren Selbstbehalt als bisher gewohnt aus den Kosten für Ihre Behandlung selbst tragen müssen. Ursache hierfür können versicherungsvertragliche und/oder beihilferechtliche Regelungen oder auch ein restriktives Erstattungsverhalten Ihrer Krankenkasse/Beihilfe sein. Ihr Interesse, gemäß den Erkenntnissen moderner Zahnheilkunde behandelt zu werden, ist uns Motivation und Verpflichtung zugleich. Das ist zu den Preisen von 1988 endgültig nicht mehr möglich. Es ist eine an die allgemeine Preisentwicklung angepasste Leistungsvergütung erforderlich, um die Zukunft nicht nur unserer Praxis als Ihre Zahnarztpraxis, sondern aller deutschen Zahnarztpraxen zu gewährleisten. Die Schuld an der uns als Ihre Zahnarztpraxis aktuell besonders belastenden Situation trägt einzig und allein der Gesetzgeber.